Dienstleistung

 

 
Durchführung von Beratungsbesuchen gemäß § 37.3 SGB XI
  
Nach §37 Abs.3 SGB XI müssen Pflegebedürftige in regelmässigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld für selbst beschaffte Pflege beziehen. 
 
 

Wird der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen.

PflegegradBeratungseinsatz- Intervalle
Pflegegrad 1nicht verpflichtend, aber kann in Anspruch genommen werden
Pflegegrad 21 x halbjährlich
Pflegegrad 31 x halbjährlich
Pflegegrad 41 x pro Quartal (vierteljährlich)
Pflegegrad 51 x pro Quartal (vierteljährlich)

Als anerkannte Beratungsstelle führe ich den Beratungsbesuch im Umkreis von Hamburg, Kreis Segeberg und Pinneberg durch. 

Wichtig: Ein Beratungsbesuch ist kein Kontrollbesuch! 

Diese Themen können Inhalt der Beratung sein: 

  • Bedarf von Hilfsmitteln (z.B. Rollator, Reha–Buggy etc.), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Windeln, Desinfektion etc..)
  • Wohnraumanpassungen wie z.B. Einzäunung des Aussenbereichs bei Hinlauftendenz, Badumbau, Umzugskosten etc.
  • Notwendigkeit eines Hausnotrufs 
  • Einschätzung der Pflegesituation 
  • Ggf. Höherstufung des Pflegegrades 
  • Möglichkeiten von Entlastungsleistungen aufzeigen
  • Praktische Tipps zur aktuellen Alltagssituation der Pflegeperson 

Die Kosten für Beratungseinsätze trägt ihre Pflegeversicherung mit der ich direkt abrechnen darf.